Durch eine Straftat geschädigt zu sein, ist belastend.
Durch die Zusammenarbeit mit meinen
Mandanten und durch den Erfahrungsaustausch im Arbeitskreis gegen
sexuelle Gewalt, dem ich seit vielen Jahren angehöre, weiß
ich, dass gerade auch die — oft erstmalige — Berührung
mit der Justiz dem Opfer einer Straftat zusätzlich Angst macht.
Als durch eine Straftat Betroffene(r)
muss man nicht nur die Erinnerungen an die Tat, den Täter und die
daraus resultierenden seelischen und physischen Verletzungen handhaben.
Darüber hinaus muss man sich einer weiteren Belastung aussetzen:
Als Geschädigte(r) ist man häufig einziger — und somit
wichtigster — Zeuge der Tat.
Und damit ist man Teil eines Ermittlungs- und Strafverfahrens gegen den Täter.
Noch immer sind diese Verfahren tat-
und täterorientiert. Und während der Täter durch seinen
Verteidiger in der Regel einen kompetenten Ansprechpartner hat, der ihn
durch das gesamte Verfahren führt, hat man als geschädigte
Person zunächst niemanden, der einen durch die Wochen und Monate
begleitet.
Hier nun beginnt die aktive Rolle des
Opferanwalts. Nicht erst im eigentlichen gerichtlichen Verfahren,
sondern zu einem viel früheren Zeitpunkt muss wichtige Hilfe
für den durch eine Straftat Verletzten geleistet werden. Es geht
darum, auch den Betroffenen aktiv auf das Verfahren vorzubereiten und
durch dieses zu leiten. Auch und gerade ein durch die Straftat
Betroffener benötigt einen Ansprechpartner, der die Pflichten
erklärt und die Rechte für diesen wahrnimmt.
Mit diesem Verständnis für
meine Tätigkeit möchte ich gerne Ihre Ansprechpartnerin sein,
falls Sie durch eine Straftat betroffen sind und kompetenten Rat
benötigen.